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Der neue EXPLORER I-Light von LMC
feiert Premiere
bei NIESE-CARAVAN.
Der erste integrierte Explorer mit echtem 3.5to zGG.
Funktionsdoppelboden, AL-KO Tiefrahmenchassis, GFK-
Leichtbautechnologie und nur 270cm Gesamthöhe machen diesen
Integrierten einzigartig. Vollausstattung mit vielen Highlights
und ein sehr interessanter Preis bringen den Wettbewerb ins
schwitzen.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch! |
Archiv: |
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FRÜHJAHRES-FESTIVAL
am 10. APRIL
ab 10°°
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Diesem
Frühling wohnt ein besonderer Zauber inne. Zaubern Sie mit!
Bei uns - Ihrem Caravan- Fachhandelsbetrieb.
Mit speziellen Ausstattungspaketen zu Wohlfühl-
Preisen. Und mit attraktiven Wohlfühl-Finanzierungen
für optimale Entspannung - nicht nur in Ihrem Geld-
beutel. Mit Caravans und Reisemobilen, die durch ihr einzigartiges
Design und clevere Ideen zum Wohl-
fühlen einladen.
Kommen, schauen, genießen.
Willkommen in der Welt der grenzenlosen
Freiheit bei Niese Caravan! |
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Genießen
Sie mit uns den ersten Vorgeschmack auf eine viel versprechende
Feriensaison. Campingträume und Gaumenfreuden, neue Freunde und
alte Bekannte treffen sich zum Frühjahrs-Festival am
10. April
Wir freuen uns ganz sehr über Ihren
Besuch! |
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Beim Kauf eines neuen
Reisemobiles o. Wohnwagens Mod. 2010 erhalten Sie für Ihre
Entspannung in diesem Sommer einen Sonnenschutz
und eine Klimaanlage für nur 199,- Euro!!! -->damit Sie sich
in Ihren wertvollsten Wochen des Jahres grenzenlos
wohlfühlen können!!! |
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unser
KONJUNKTURPAKET II*
(besser als jede
Abwrackprämie!!) |
Sie erhalten bis zu
2.500,- €
zusätzlich zum Schwacke-Wert ihres ALTEN. Gilt für den
gleichzeitigen Kauf eines Vorführ- oder Neufahrzeuges Caravan
und Reisemobil zum LP. |
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*gilt nur solange, wie wir Geld
zu verschenken
haben! *gilt nicht in Verbindung mit anderen
Sonderpaketen! Wir beraten Sie gerne! |
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Archiv:
Tempo 100 für Caravan-Gespanne
Weniger Bürokratie, größerer Geltungsbereich
Tempo 100 für Caravan-Kombinationen seit 2005 neu
geregelt |
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Schneller als erwartet verabschiedete das
Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung der Tempo-100-Verordnung für
Caravan-Kombinationen. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 9.
Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“, so die offizielle
Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern auf
Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen Tempo 100 zu fahren. Die
Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum
31. Dezember 2010 befristet. Der Caravaning Industrie Verband hat sich
bereits seit Einführung der ersten Tempo-100-Regelung für
Caravan-Kombinationen im Jahr 1998 für eine Ausweitung und Vereinfachung des
Genehmigungsverfahrens stark gemacht.
„Es freut uns sehr, dass die jahrelangen Bemühungen unserer Branche jetzt
doch so zügig Früchte tragen,“ so Hans-Karl-Sternberg, Geschäftsführer des
Caravaning Industrie Verbandes. „Mit dieser neuen Regelung werden in Zukunft
rund 80 Prozent aller Caravan-Besitzer auf Autobahnen Tempo-100 fahren
dürfen. Das wird sich sehr positiv auf den Verkehrsfluss auswirken, da diese
Caravan-Kombinationen nun nicht mehr von LKW überholt werden müssen.“
Die wichtigsten Neuerungen zur bisher gültigen Tempo-100-Regelung sind der
höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sowie das Aufheben der
„Hochzeit“. Das bedeutet dass nun unter Beachtung einiger Kriterien ein
freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich ist. Darüber hinaus
können Käufer eines neuen Caravans die Tempo-100-Plakette direkt bei der
Anmeldung des Fahrzeugs bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragen.
Der bürokratische Aufwand für die Genehmigung einer Tempo-100-Plakette wird
dadurch reduziert.
Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur
Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:
1.) Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
darf nicht größer als 3,5 t sein.
2.) Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
3.) Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und
mindestens der Geschwindigkeits
kategorie L (=120 km/h) entsprechen.
4.) Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
5.) Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen
Stützlast des Zugfahrzeugs oder des
Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
6.) Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des
Zugfahrzeugs nicht übersteigen
(Faktor 1,0). Zusätzlich muss:
der
Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung
vom
1. Juli 2003 ausgestattet sein.
oder mit anderen technischen Einrichtungen,
zu denen ein Gutachten (ABE oder
Betriebserlaubnis) vorliegt, dass einen
sicheren Betrieb der
Kombination bis 120 km/h bestätigt.
oder
das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen
Stabilitäts-System
für Anhängerbetrieb
ausgestattet (TSP =
Trailer-Stabilisierungs-Programm) ist, über das eine Bestätigung des
Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren
eingetragen ist.
Bereits auf dem Markt befindliche Caravans und Anhänger
können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem
amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung
ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde eine offizielle
Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am
Caravan angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger
und ist permanent mit den Kfz-Papieren mitzuführen.
HIER finden Sie den Wortlaut der dritten Verordnung
zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO
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Pressemitteilung Deutscher Caravan Handels
Verband
Der ausgezeichnete Fachhandelsbetrieb: Niese Caravan KG |
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Der ausgezeichnete Caravaning-Fachhandels-Betrieb: |
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Das goldene C 2003 |
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Zwölf Fachhandelsbetriebe aus den Reihen der DCHV-Mitglieder erhalten
im Jahr 2003 erstmals die DCHV-Trophy "Das goldene C". Drei Betriebe
waren schon einmal ausgezeichnet und erhalten nun "Das Goldene C" nach
erneuter Prüfung. Die Kriterien für den Händler-Wettbewerb wurden noch
einmal deutlich überarbeitet.
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Wie es in der Auszeichnungs-Urkunde zum Goldenen C wörtlich heißt,
"haben die Fachbetriebe die erforderliche Punktzahl erreicht und damit
die Kriterien des Wettbewerbs erfüllt. Die Auszeichnung würdigt
besondere Leistungen in Organisation, guter Mitarbeiterschulung,
zeitgemäßem Management, hervorragender Platzgestaltung sowie die gute
technische Ausstattung und beispielhaftes Umweltbewusstsein der
Betriebe".
Der Geschäftsführer des Deutschen Caravan-Handels-Verbandes,
Hans-Jürgen Hess: "Mit dem Goldenen C können die so dekorierten
Betriebe ihre Leistungsfähigkeit und Kompetenz zeigen. Wir wünschen
uns, dass dieses Qualitätssiegel von den Betrieben als
Marketing-Instrument eingesetzt wird."
Besonderes Augenmerk hat die Jury bei den Bewertungen und Kriterien
dem Personal gewidmet. Die Leitung der Werkstatt muss einem Meister
oder einer Fachkraft für Caravan-Technik obliegen, sonst reicht es
nicht zur Auszeichnung mit dem "Goldenen C". Auch der
Fahrzeug-Präsentation und der Ersatzteilbevorratung wurde viel Gewicht
beigemessen um die Service-Qualität der Fachbetriebe entsprechend zu
würdigen.
Der DCHV wünscht allen Preisträgern, dass sie die Auszeichnung als
Würdigung ihrer Verdienste verstehen und in ihrer Leistungsfähigkeit
nicht nachlassen werden. Allen anderen Betrieben soll diese Trophy
Ansporn sein, um künftig ebenfalls mit guten, betrieblichen Leistungen
an diesem Wettbewerb teilzunehmen.
Folgende Caravaning-Fachhandels-Betriebe erhalten am Samstag, den 30.
August 2003 auf dem Caravan Salon in Düsseldorf im Rahmen der
Jahrestagung des DCHV ihre Auszeichnungsurkunden:
Zum ersten Mal ausgezeichnet werden folgende Betriebe:
C.O.Wohnmobile, Melsungen
Camping-Caravan Meier GmbH, Leverkusen
Caravan-Welt GmbH Nord Wohnwagen Fritz, Bönningstedt
Ernst Caravan und Freizeitcenter GmbH, Ettenheim
Freizeit und Caravan Hardebeck GmbH, Reihne-Kanalhafen
Fritz Berger Freizeitfahrzeuge GmbH, Neumarkt
Hammoudah Freizeit AG, Hamm
Hammoudah Freizeit AG, Möser bei Magdeburg
Hobby Caravan Center Wusterhausen, Wusterhausen
Kuno`s Mobile Freizeitwelt, Edermünde-Holzhausen
Reisemobile M. Lehmann, Arnsberg
Wohnmobile Gasch GmbH, Sauerlach
Zum wiederholten Male werden ausgezeichnet:
Caravan Center Owandner, Leutkirch
Caravan-Center Dahnke, Strahlsund
Niese-Caravan KG, Frauenstein

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Im Internet gefunden:
Freitag 12. September 2003, 10:05 Uhr
Fliegende Kuh landet auf Wohnwagen in
Südengland
London (AFP)
Im Süden Englands ist eine "fliegende" Kuh auf einem Wohnwagen gelandet.
Das Rindvieh sei aus zehn Metern Höhe auf das Fahrzeug gefallen, berichtete
der Eigentümer des Wohnwagens. Derrick und Patricia Cogan wollten gerade mit
ihrem Caravan in den Urlaub aufbrechen und hatten ihn in einem Steinbruch in
Berrynarbor in der Region Devon unterhalb einer Weide geparkt. Die
neugierige, aber offenbar ungeschickte Kuh lief zu nah an den Abgrund heran
und stürzte in die Tiefe.
"Ihr Wohnwagen wurde von einer tief fliegenden Kuh getroffen", erzählte
der Grundstücksbesitzer nach dem Vorfall dem erstaunten Cogan. Laut Cogan
richtete die Kuh großen Schaden am Fahrzeug an.
Die Versicherung der Wohnwagenbesitzer kündigte an, den Schaden zu
begleichen, obwohl sie noch nie von einem derartigen Fall gehört habe. Über
den Gesundheitszustand der Kuh wurde nichts bekannt.
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I Niese Caravan KG I
D-09623 Frauenstein
I
Tel.: 0049 37326-9116
I
Fax.: 0049 37326-9117
I info@niese-caravan.de
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