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                seit Jahren haben wir nur Ihren Urlaub im Kopf...
 
JAHRE NIESE CARAVAN 1974-2009

 

>unsere Historie seit 1974




Der neue EXPLORER I-Light von LMC feiert Premiere
bei NIESE-CARAVAN.

Der erste integrierte Explorer mit echtem 3.5to zGG.
Funktionsdoppelboden, AL-KO Tiefrahmenchassis, GFK- Leichtbautechnologie und nur 270cm Gesamthöhe machen diesen Integrierten einzigartig. Vollausstattung mit vielen Highlights und ein sehr interessanter Preis bringen den Wettbewerb ins schwitzen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Archiv:
 



FRÜHJAHRES-FESTIVAL

am 10. APRIL ab 10°°

  Diesem Frühling wohnt ein besonderer Zauber inne. Zaubern Sie mit!

Bei uns - Ihrem Caravan- Fachhandelsbetrieb.
Mit speziellen Ausstattungspaketen zu Wohlfühl-
Preisen. Und mit attraktiven Wohlfühl-Finanzierungen
für optimale Entspannung - nicht nur in Ihrem Geld-
beutel. Mit Caravans und Reisemobilen, die durch ihr einzigartiges Design und clevere Ideen zum Wohl-
fühlen einladen.
Kommen, schauen, genießen.

W
illkommen in der Welt der grenzenlosen
Freiheit bei Niese Caravan!
 














 


 

Genießen Sie mit uns den ersten Vorgeschmack auf eine viel versprechende Feriensaison. Campingträume und Gaumenfreuden, neue Freunde und alte Bekannte treffen sich zum Frühjahrs-Festival am 10. April   
Wir freuen uns ganz sehr über Ihren Besuch!

 

 
Beim Kauf eines neuen Reisemobiles o. Wohnwagens Mod. 2010 erhalten Sie für Ihre Entspannung in diesem Sommer einen Sonnenschutz
und eine Klimaanlage für nur 199,- Euro!!! -->damit Sie sich in Ihren wertvollsten Wochen des Jahres grenzenlos wohlfühlen können!!!


unser
KONJUNKTURPAKET II*
   (besser als jede Abwrackprämie!!)

Sie erhalten bis zu 2.500,- € zusätzlich zum Schwacke-Wert ihres ALTEN. Gilt für den gleichzeitigen Kauf eines Vorführ- oder Neufahrzeuges Caravan und Reisemobil zum LP.


*gilt nur solange, wie wir Geld zu verschenken
  haben! *gilt nicht in Verbindung mit anderen
  Sonderpaketen! Wir beraten Sie gerne!


 

      Archiv:

Tempo 100 für Caravan-Gespanne
Weniger Bürokratie, größerer Geltungsbereich

Tempo 100 für Caravan-Kombinationen seit 2005 neu geregelt

Schneller als erwartet verabschiedete das Bundesverkehrsministerium eine Neuregelung der Tempo-100-Verordnung für Caravan-Kombinationen. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung“, so die offizielle Bezeichnung, ermöglicht in Zukunft deutlich mehr Caravan-Besitzern auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen Tempo 100 zu fahren. Die Verordnung ist seit 22. Oktober 2005 rechtskräftig und zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Der Caravaning Industrie Verband hat sich bereits seit Einführung der ersten Tempo-100-Regelung für Caravan-Kombinationen im Jahr 1998 für eine Ausweitung und Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens stark gemacht.
„Es freut uns sehr, dass die jahrelangen Bemühungen unserer Branche jetzt doch so zügig Früchte tragen,“ so Hans-Karl-Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes. „Mit dieser neuen Regelung werden in Zukunft rund 80 Prozent aller Caravan-Besitzer auf Autobahnen Tempo-100 fahren dürfen. Das wird sich sehr positiv auf den Verkehrsfluss auswirken, da diese Caravan-Kombinationen nun nicht mehr von LKW überholt werden müssen.“
Die wichtigsten Neuerungen zur bisher gültigen Tempo-100-Regelung sind der höhere Massenfaktor zwischen Zugfahrzeug und Anhänger sowie das Aufheben der „Hochzeit“. Das bedeutet dass nun unter Beachtung einiger Kriterien ein freier Tausch zwischen Anhänger und Zugfahrzeug möglich ist. Darüber hinaus können Käufer eines neuen Caravans die Tempo-100-Plakette direkt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle beantragen. Der bürokratische Aufwand für die Genehmigung einer Tempo-100-Plakette wird dadurch reduziert.
Die dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung sieht im einzelnen folgende Regelungen vor:

 1.)  Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs darf nicht größer als 3,5 t sein.
 2.)  Das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
 3.)  Die Reifen des Caravans müssen jünger als 6 Jahre sein und mindestens der Geschwindigkeits
       kategorie L (=120 km/h) entsprechen.
 4.)  Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
 5.)  Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des
       Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
 6.)  Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
       (Faktor 1,0). Zusätzlich muss:

         der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom
         1. Juli 2003 ausgestattet sein.
 
oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder
         Betriebserlaubnis) vorliegt, dass einen
         sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt.

 oder
das Zugfahrzeug mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System
         für Anhängerbetrieb
         ausgestattet (TSP = Trailer-Stabilisierungs-Programm) ist, über das eine Bestätigung des
         Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

Bereits auf dem Markt befindliche Caravans und Anhänger können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV/DEKRA/GTÜ) eine Bestätigung ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Caravan angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist permanent mit den Kfz-Papieren mitzuführen.
 

HIER finden Sie den Wortlaut der dritten Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO


  Pressemitteilung Deutscher Caravan Handels Verband
  Der ausgezeichnete Fachhandelsbetrieb: Niese Caravan KG
 
Der ausgezeichnete Caravaning-Fachhandels-Betrieb:

Das goldene C 2003

Zwölf Fachhandelsbetriebe aus den Reihen der DCHV-Mitglieder erhalten im Jahr 2003 erstmals die DCHV-Trophy "Das goldene C". Drei Betriebe waren schon einmal ausgezeichnet und erhalten nun "Das Goldene C" nach erneuter Prüfung. Die Kriterien für den Händler-Wettbewerb wurden noch einmal deutlich überarbeitet.
Wie es in der Auszeichnungs-Urkunde zum Goldenen C wörtlich heißt, "haben die Fachbetriebe die erforderliche Punktzahl erreicht und damit die Kriterien des Wettbewerbs erfüllt. Die Auszeichnung würdigt besondere Leistungen in Organisation, guter Mitarbeiterschulung, zeitgemäßem Management, hervorragender Platzgestaltung sowie die gute technische Ausstattung und beispielhaftes Umweltbewusstsein der Betriebe".

Der Geschäftsführer des Deutschen Caravan-Handels-Verbandes, Hans-Jürgen Hess: "Mit dem Goldenen C können die so dekorierten Betriebe ihre Leistungsfähigkeit und Kompetenz zeigen. Wir wünschen uns, dass dieses Qualitätssiegel von den Betrieben als Marketing-Instrument eingesetzt wird."

Besonderes Augenmerk hat die Jury bei den Bewertungen und Kriterien dem Personal gewidmet. Die Leitung der Werkstatt muss einem Meister oder einer Fachkraft für Caravan-Technik obliegen, sonst reicht es nicht zur Auszeichnung mit dem "Goldenen C". Auch der Fahrzeug-Präsentation und der Ersatzteilbevorratung wurde viel Gewicht beigemessen um die Service-Qualität der Fachbetriebe entsprechend zu würdigen.

Der DCHV wünscht allen Preisträgern, dass sie die Auszeichnung als Würdigung ihrer Verdienste verstehen und in ihrer Leistungsfähigkeit nicht nachlassen werden. Allen anderen Betrieben soll diese Trophy Ansporn sein, um künftig ebenfalls mit guten, betrieblichen Leistungen an diesem Wettbewerb teilzunehmen.

Folgende Caravaning-Fachhandels-Betriebe erhalten am Samstag, den 30. August 2003 auf dem Caravan Salon in Düsseldorf im Rahmen der Jahrestagung des DCHV ihre Auszeichnungsurkunden:

Zum ersten Mal ausgezeichnet werden folgende Betriebe:

C.O.Wohnmobile, Melsungen
Camping-Caravan Meier GmbH, Leverkusen
Caravan-Welt GmbH Nord Wohnwagen Fritz, Bönningstedt
Ernst Caravan und Freizeitcenter GmbH, Ettenheim
Freizeit und Caravan Hardebeck GmbH, Reihne-Kanalhafen
Fritz Berger Freizeitfahrzeuge GmbH, Neumarkt
Hammoudah Freizeit AG, Hamm
Hammoudah Freizeit AG, Möser bei Magdeburg
Hobby Caravan Center Wusterhausen, Wusterhausen
Kuno`s Mobile Freizeitwelt, Edermünde-Holzhausen
Reisemobile M. Lehmann, Arnsberg
Wohnmobile Gasch GmbH, Sauerlach

Zum wiederholten Male werden ausgezeichnet:

Caravan Center Owandner, Leutkirch
Caravan-Center Dahnke, Strahlsund
Niese-Caravan KG, Frauenstein



 

Im Internet gefunden:                                                                                                 

Freitag 12. September 2003, 10:05 Uhr

Fliegende Kuh landet auf Wohnwagen in Südengland

London (AFP)

Im Süden Englands ist eine "fliegende" Kuh auf einem Wohnwagen gelandet. Das Rindvieh sei aus zehn Metern Höhe auf das Fahrzeug gefallen, berichtete der Eigentümer des Wohnwagens. Derrick und Patricia Cogan wollten gerade mit ihrem Caravan in den Urlaub aufbrechen und hatten ihn in einem Steinbruch in Berrynarbor in der Region Devon unterhalb einer Weide geparkt. Die neugierige, aber offenbar ungeschickte Kuh lief zu nah an den Abgrund heran und stürzte in die Tiefe.
"Ihr Wohnwagen wurde von einer tief fliegenden Kuh getroffen", erzählte der Grundstücksbesitzer nach dem Vorfall dem erstaunten Cogan. Laut Cogan richtete die Kuh großen Schaden am Fahrzeug an.
Die Versicherung der Wohnwagenbesitzer kündigte an, den Schaden zu begleichen, obwohl sie noch nie von einem derartigen Fall gehört habe. Über den Gesundheitszustand der Kuh wurde nichts bekannt.
 


 Archiv:

Bilder von unserem Frühlingsfest 2003 Bilder von unserer Busfahrt zu LMC  
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